
Hilfesuchende Betroffene
Alarmierung im Notfall immer über die Notrufnummer 06431 19222
Kontaktanfragen unter: 0170 7333 222
Notfallseelsorger/innen werden gerufen, wenn schnell seelsorglicher Beistand notwendig ist:
- Bei Verkehrsunfällen
- zur Betreuung von Betroffenen an der Unfallstelle
- Bei der Überbringung einer Todesnachricht
- zur Unterstützung der Kolleginnen und Kollegen der Polizei
- Bei Einsätzen, die Kinder und insbesondere Kleinkinder betreffen
- bei Unfällen mit Kindern
- bei plötzlichem Kindstod
- zur Betreuung von Angehörigen
- Bei Suizid und Suizidversuchen
- zur akuten Betreuung
- zur Betreuung von Angehörigen
- Bei plötzlichem Tod im häuslichen Bereich
- zur Betreuung von Angehörigen
- Bei Haus- und Wohnungsbränden
- zur Betreuung der Betroffenen
- Zur Unterstützung von Einsatzkräften
- bei extremen Einsätzen
- Zur Begleitung von Einsatzkräften
- nach extremen Einsätzen
Diese Hilfe kann in den vorgenannten Situationen angefordert werden von:
- Polizei
- Feuerwehren
- Rettungsdienst
- Notärzten
- sowie Hilfesuchenden
über die Notrufnummer 112
Die Mitarbeiter/innen werden über die Zentrale Leitstelle alarmiert!